Rechtsvertrauen als Systemvertrauen am Beispiel der Medizin und ihrer rechtlichen Regulierung

Projektleiter: Prof. Dr. Gunnar Duttge, Zentrum für Medizinrecht
Mitarbeiterin/ Mitarbeiter: Derya Er, Eike Sven Fischer

Zusammenfassung

Das der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung zugehörige Teilprojekt befasst sich am Beispiel der Medizin und ihrer Anwendungsgebiete mit dem Begriff des Vertrauens. Untersucht wird "Rechtsvertrauen" als eine Form von Systemvertrauen. Recht wirkt jedoch nicht nur vertrauensbegründend, sondern auch vertrauensbedrohend. Das angemessene Maß an rechtlicher Regulierung (im weiteren Sinne, d.h. durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Exekutivakte) zu finden, setzt Bemessungskriterien voraus, die zusammen mit einem begrifflichen und methodischen Konzept erarbeitet werden.